Lassen Sie uns Ihre Reisekosten zurückfordern!
Sie haben hart für Ihre Reise gearbeitet und sollten nicht für Mängel bezahlen, die Sie nicht zu verantworten haben. Füllen Sie unser Formular aus und lassen Sie uns Ihre Ansprüche durchsetzen. Für Sie entstehen keine Kosten! Wir setzen uns für Ihre Rechte ein, machen Druck beim Veranstalter und helfen Ihnen, eine Rückerstattung zu erhalten.
§ 651c Abs. 1 BGB: „Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, die Reise so zu erbringen, dass sie die zugesicherten Eigenschaften hat und nicht mit Fehlern behaftet ist, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder nach dem Vertrag vorausgesetzten Nutzen aufheben oder mindern.“
Sie sollten Ihren Anspruch auf Reisepreisminderung sobald wie möglich geltend machen, um uns die Möglichkeit zu geben, die Reisekosten rückzufordern.
Wir prüfen die Erfolgsaussichten und übernehmen ab da die Kosten. Unser Honorar ziehen wir dann anteilsmäßig von der Entschädigungszahlung am Ende ab, somit entstehen für Sie bei einer Niederlage keine Kosten.
Überlassen Sie uns den rechtlichen und administrativen Aufwand. Alles was Sie tun müssen ist unser Formular auszufüllen und uns beauftragen.
Unsere erfahrenen Reiseanwälte behandeln und gewinnen Fälle genau wie den Ihren täglich.
Wir bieten Ihnen eine individuelle Beratung und nehmen uns gerne Zeit für Ihre Anliegen und Fragen.
Reisepreisminderungleicht einfordern
Haben Sie schon einmal einen Urlaub erlebt, der Ihre Erwartungen nicht erfüllt hat? Die Enttäuschung ist groß, wenn die Realität nicht dem entspricht, was Sie gebucht haben. In solchen Fällen haben Sie möglicherweise Anspruch auf eine Reiseentschädigung. Doch der Weg dorthin ist für Laien kompliziert und benötigt mehrerer rechtlicher Schritte.
Hier kommen wir ins Spiel: Als erfahrene Anwaltskanzlei nehmen wir Ihnen diese Last ab. Wir übernehmen den gesamten Prozess der Geltendmachung Ihrer Reiseentschädigung – und das ganz ohne Vorkosten für Sie. Unser Honorar berechnen wir nur im Erfolgsfall und das proportional zur Höhe Ihrer Entschädigung. So können Sie sich entspannt zurücklehnen, während wir für Ihr Recht kämpfen. Vertrauen Sie auf unsere Expertise und lassen Sie uns gemeinsam für Ihre Rechte einstehen!
Vertrauen Sie auf unsere langjährige Erfahrung im Reiserecht. Als etablierte Anwaltskanzlei verfügen wir über ein erstklassiges Team, das sich durch umfassendes Fachwissen und Engagement auszeichnet.
Mit unserer Expertise im Reiserecht setzen wir uns leidenschaftlich für Ihre Rechte ein und sorgen dafür, dass Sie die Entschädigung erhalten, die Ihnen zusteht.
Wir behandeln Reiseentschädigungen täglich.
Was für den Laien kompliziert ist, erledigen wir für Sie.
Verlässlichkeit ist unser Credo. Wir sind für Sie da.
Die Erfolgsaussichten bei Reiseentschädigungen sind meist sehr gut.
Eine Reisepreisminderung ist eine Reduzierung des gezahlten Reisepreises aufgrund von Mängeln während der Reise. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn der Reiseveranstalter nicht die versprochenen Leistungen erbringt oder die Reise mit sonstigen Fehlern behaftet ist. Die Höhe der Minderung hängt dabei von der jeweiligen Beeinträchtigung ab. Ein Anspruch auf eine Reisepreisminderung kann grundsätzlich immer dann bestehen, wenn bei einer Pauschalreise ein Mangel vorliegt. Die gesetzlichen Grundlagen zur Preisminderung bei Reisemängeln gehen aus § 651d Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) hervor. Es ist wichtig zu beachten, dass eine Reiseminderung nicht möglich ist, wenn die Beeinträchtigung auf bloße Unannehmlichkeiten, landesübliche Gegebenheiten oder allgemeines Lebensrisiko zurückzuführen ist.
Die Höhe der Entschädigung hängt von den individuellen Umständen ab. Es gibt keine festen Vorschriften, sondern orientierende Richtwerte wie die Frankfurter Tabelle zur Reisepreisminderung. Diese Tabelle enthält Prozentangaben für verschiedene Mängel und dient als Orientierungshilfe. Letztendlich entscheiden jedoch die konkreten Umstände des Falls und die Bewertung durch ein Gericht über die Höhe der Entschädigung.
Eine Reisepreisminderung ist möglich, wenn bei einer Pauschalreise ein Mangel vorliegt, der den Wert oder die Tauglichkeit der Reise mindert. Es muss sich um konkrete Reisemängel handeln, die nicht auf bloße Unannehmlichkeiten, landesübliche Gegebenheiten oder allgemeines Lebensrisiko zurückzuführen sind. Die genauen Voraussetzungen werden durch § 651c Abs. 1 BGB festgelegt.
Füllen Sie unser Formular aus und wir prüfen Ihren genauen Anspruch. Sie erhalten von uns eine detaillierte Rückmeldung.
Gemäß § 651g BGB müssen Sie Ihren Anspruch auf Reisepreisminderung innerhalb einer Frist von einem Monat nach dem vertraglich vorgesehenen Ende der Reise geltend machen. Beachten Sie jedoch, dass zum 01. Juli 2018 das Reiserecht reformiert wurde und sich die Frist zur Abgabe einer Mängelanzeige von einem Monat auf zwei Jahre verlängert hat.
Nein, dieses Risiko tragen wir. Wir arbeiten auf Erfolgsbasis.
Unser Honorar bei einer erfolgreichen Entschädigung berechnen wir anteilsmäßig zur Höhe der erstrittenen Entschädigung. Die genaue Höhe wird im Vorfeld transparent besprochen und vertraglich festgehalten. Somit haben Sie Klarheit über die Kosten, bevor wir mit der Durchsetzung Ihrer Ansprüche beginnen.
Reiserückerstattungen leicht gemacht – Vertrauen Sie auf unsere Expertise!
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